FRÜHERKENNUNGS- BZW. VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
(„U-UNTERSUCHUNGEN“)
Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt zehn Untersuchungen.
Für die Kosten der Früherkennungsuntersuchungen U1–U9 sowie J1 kommen die gesetzlichen Krankenkassen auf, sofern die angegebenen Zeitspannen eingehalten werden. Andernfalls kann die Kostenübernahme entfallen.
Die Eintragung aller Vorsorgeuntersuchungen erfolgt in ein gelbes Heft, welches den Eltern nach der Geburt im Krankenhaus oder vom Kinderarzt übergeben wird.
Die Untersuchungen können nur in diesen Zeiträumen unter Berücksichtigung folgender Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden:
UNTERSUCHUNG | ZEITRAUM | TOLERANZGRENZE |
---|---|---|
U1 | Unmittelbar nach der Geburt | – |
U2 | 3.-10. Lebenstag | 3.-14. Lebenstag |
U3 | 4.-5. Lebenswoche | 3.-8. Lebenswoche |
U4 | 3.-4. Lebensmonat | 2.-4 ⅓ Lebensmonat |
U5 | 6.-7. Lebensmonat | 5.-8. Lebensmonat |
U6 | 10.-12. Lebensmonat | 9.-14. Lebensmonat |
U7 | 21.-24. Lebensmonat | 20.-27. Lebensmonat |
U7a | 34.-36. Lebensmonat | 33.-38. Lebensmonat |
U8 | 46.-48. Lebensmonat | 43.-50. Lebensmonat |
U9 | 60.-64. Lebensmonat | 58.-66. Lebensmonat |
Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern